Voraussetzungen
Die Einsätze des THW setzen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein voraus. Deshalb finden Sie hier einen kurzen Überblick über einige Voraussetzungen.
In das THW kann ich aufgenommen werden, wenn ich
- das 17. Lebensjahr vollendet habe und
- die erforderliche Tauglichkeit besitze,
- meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland habe,
- für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
- nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
- mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
- nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
- nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.
Eine weitere Voraussetzung im Einsatz tätig zu sein ist der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt "Grundausbildung".